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Elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte stellt eine digitale Sammlung von Patientendaten dar und umfasst sämtliche Anwendungen und Dokumentationen wie Diagnosen und Behandlungsberichte. Dadurch wird Patientinnen und Patienten Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten gewährt und sie können diese für Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie Therapeutinnen und Therapeuten freigeben.

Ab dem 15.01.2025 sollen alle gesetzlich Krankenversicherten, die keinen Widerspruch einlegen, die elektronische Patientenakte erhalten.

Welche Daten beinhaltet die ePA?

Die elektronische Patientenakte (ePA) kann z.B. folgende Patientendaten beinhalten:

  • Befunde

  • Diagnosen

  • Arztbriefe

  • Behandlungsberichte

  • Röntgenbilder

  • Medikationsplan

  • Notfalldatensatz
     

Patientinnen und Patienten können entscheiden, welche Daten in der ePA gespeichert oder gelöscht werden und wer Einsicht in die Daten erhält.

Wie kann die ePA in der Arbeitsmedizin genutzt werden?

​Zugriffsmöglichkeiten im Rahmen des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG):
 

  • Patientinnen und Patienten können Fachärztinnen und -ärzten für Arbeitsmedizin sowie Ärztinnen und Ärzten mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ Zugriff auf die in der ePA enthaltenen Daten gewähren
     

Nutzen:
 

  • Einblicke in die Patientendaten der ePA ermöglichen eine verbesserte Einschätzung des Gesundheitszustandes (im Hinblick auf die Durchführung von Schutzimpfungen stehen z.B. umfassendere Informationen zu potenziellen Risikofaktoren zur Verfügung)

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