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Meistgestellte Fragen

Welche Anbieter für Videosprechstunden erfüllen die derzeit geltenden rechtlichen Anforderungen?

Antwort : Eine aktuelle Liste zertifizierter Anbieter für Videosprechstunden ist auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns verfügbar. Sie können diese Informationen unter dem folgenden Link einsehen:

Liste zertifizierter Anbieter

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Ist ein persönliches Kennenlernen der versicherten Person vor der Durchführung einer telemedizinischen Sprechstunde erforderlich?

Antwort: Die Durchführung einer Videosprechstunde ist grundsätzlich auch möglich, wenn die Patientin oder der Patient der Ärztin/dem Arzt noch nicht bekannt ist. Ärztinnen und Ärzte können Kommunikationsmedien unterstützend nutzen. Eine ausschließliche Behandlung über diese Kommunikationsmedien ist zulässig, wenn sie ärztlich vertretbar ist, die ärztliche Sorgfalt eingehalten wird und der Patient aufgeklärt ist.

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Wann ist der Einsatz einer Videosprechstunde gut geeignet?

Antwort: Als gut umsetzbar hat sich in der bisherigen Praxis zum Beispiel die Behandlung von dermatologischen Erkrankungen sowie psychosozialen Beschwerden erwiesen. Die Anwendung von Videosprechstunden eignet sich besonders, wenn Patienten der Ärztin oder dem Arzt bereits bekannt sind. 

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Welche arbeitsmedizinischen Beratungen können per Videosprechstunde erfolgen?

In der betriebsärztlichen Praxis können Videosprechstunden beispielsweise für folgende Beratungsanlässe eingesetzt werden:

  • Unterstützung bei Unterweisungen

  • Unterstützung bei Begehungen

  • Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

  • Verlaufskontrolle und Nachsorge (z.B. bei Hautproblemen)

  • Konsultationen im Fachkollegium (z.B. im Austausch mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit)

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