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HAFTUNGSRECHT

Im Rahmen des Haftungsrechts werden telemedizinische Behandlungen nach denselben rechtlichen Standards beurteilt, die auch für herkömmliche, analoge Behandlungsformen Anwendung finden. Dies bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte, die telemedizinische Dienste anbieten, denselben rechtlichen Anforderungen und Sorgfaltspflichten unterliegen wie bei der direkten Patientenversorgung vor Ort.

  • Behandlungsvertrag kommt durch Behandlung zustande, unabhängig vom Honorar.

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  • Ärztliche Verpflichtung zur fachgerechten Bemühung gemäß Facharztstandard mit dem Ziel, Beschwerden zu lindern oder zu heilen; kein garantierter Erfolg.

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  • Zivilrechtliche Haftung gegenüber Patienten bei Nichtbeachtung der Sorgfaltspflicht.

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  • Mögliche Verstöße umfassen:

  - Behandlungsfehler,

  - Versäumnisse bei der Aufklärung,

  - Fehler in der Dokumentation,

  - Sonstige Pflichtverletzungen.

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